Habe ich Anspruch auf einen Bericht nach einem MKG-Chirurgen-Besuch mit OPG und Besprechung, aber ohne Behandlung?

Antwort

Ja, du hast grundsätzlich Anspruch auf einen Bericht oder zumindest auf eine Kopie der Befunde und Untersuchungsergebnisse, die bei deinem Besuch beim MKG-Chirurgen (Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen) erstellt wurden – auch wenn keine Behandlung erfolgt ist. Nach § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hast du als Patient das Recht, Einsicht in die vollständige Patientenakte zu nehmen. Dazu gehören auch Berichte über Untersuchungen, wie z.B. das OPG (Orthopantomogramm, also ein Röntgenbild des Kiefers), sowie die dazugehörigen Befundbesprechungen und Notizen. Du kannst also die Herausgabe einer Kopie des OPG und der dazugehörigen ärztlichen Dokumentation verlangen. Die Praxis darf dafür eine angemessene Kostenerstattung für Kopien verlangen, aber sie darf die Herausgabe nicht verweigern, nur weil keine Behandlung stattgefunden hat. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundeszahnärztekammer](https://www.bzaek.de/fuer-patienten/patientenrechte.html) oder beim [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/patientenrechte.html).

Neue Frage stellen