Das Bundesgesundheitsamt (BGA) in Deutschland war bis zu seiner Auflösung im Jahr 1994 für verschiedene gesundheitliche Belange zuständig, einschließlich der Überwachung und Regulierung von Schadstoffen wie Dioxinen. Dioxine sind eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die als Nebenprodukte bei industriellen Prozessen entstehen und als hochgiftig gelten. Die Anordnungen und Richtlinien des BGA bezüglich Dioxinen umfassten in der Regel: 1. **Grenzwerte**: Festlegung von maximal zulässigen Konzentrationen von Dioxinen in Lebensmitteln, Futtermitteln und Umweltproben. 2. **Überwachung**: Regelmäßige Überwachung und Analyse von Dioxinbelastungen in verschiedenen Medien, einschließlich Luft, Wasser, Boden und Nahrungsmitteln. 3. **Risikobewertung**: Durchführung von Risikobewertungen zur Bestimmung der gesundheitlichen Auswirkungen von Dioxinexpositionen. 4. **Informationskampagnen**: Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gefahren von Dioxinen und Maßnahmen zur Minimierung der Exposition. Nach der Auflösung des BGA wurden seine Aufgaben auf verschiedene Nachfolgeorganisationen verteilt, darunter das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA). Diese Institutionen setzen die Arbeit des BGA fort und veröffentlichen regelmäßig Berichte und Richtlinien zu Dioxinen. Weitere Informationen können auf den Webseiten des [Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)](https://www.bfr.bund.de/) und des [Umweltbundesamtes (UBA)](https://www.umweltbundesamt.de/) gefunden werden.