Es kann zu Schwierigkeiten kommen, wenn eine Obduktion angeordnet wird, insbesondere bei den nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Dazu gehören in der Regel: 1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner 2. Kinder 3. Eltern 4. Geschwister Diese Angehörigen könnten emotionale, religiöse oder kulturelle Bedenken haben, die eine Obduktion für sie schwierig machen. In manchen Fällen kann es auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, wenn die Angehörigen die Notwendigkeit oder den Zweck der Obduktion infrage stellen.