Welche alternativen Maßnahmen kann eine Pflegefachkraft ergreifen, wenn ein Bewohner gestürzt ist?

Antwort

Wenn ein Bewohner gestürzt ist, kann eine Pflegefachkraft folgende alternative Maßnahmen ergreifen: 1. **Sofortige Hilfe leisten**: Den Bewohner beruhigen und sicherstellen, dass er sich nicht weiter verletzt. 2. **Vitalzeichen überprüfen**: Puls, Atmung und Bewusstsein kontrollieren. 3. **Schmerzanamnese durchführen**: Fragen, ob und wo Schmerzen bestehen. 4. **Körperliche Untersuchung**: Auf sichtbare Verletzungen wie Blutungen, Schwellungen oder Verformungen achten. 5. **Lagerung**: Den Bewohner in eine bequeme Position bringen, die Schmerzen minimiert. 6. **Arzt oder Notdienst rufen**: Bei schweren Verletzungen oder Bewusstlosigkeit sofort medizinische Hilfe anfordern. 7. **Dokumentation**: Den Vorfall detailliert dokumentieren, einschließlich der Maßnahmen, die ergriffen wurden. 8. **Angehörige informieren**: Die Familie oder gesetzliche Vertreter über den Vorfall informieren. 9. **Sturzprotokoll ausfüllen**: Ein Sturzprotokoll ausfüllen, um den Vorfall zu analysieren und zukünftige Stürze zu verhindern. 10. **Nachsorge planen**: Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Stürze planen, wie z.B. Anpassung der Umgebung oder physiotherapeutische Maßnahmen. Diese Schritte helfen, die Sicherheit und das Wohlbefinden des Bewohners zu gewährleisten.

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