In Europa besteht in der Regel eine Meldepflicht für den Nachweis von Salmonellen, da diese als meldepflichtige Krankheitserreger eingestuft sind. Die Meldepflicht ist in den meisten europäischen Ländern gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Akkreditierte Labore sind verpflichtet, sich an diese gesetzlichen Vorgaben zu halten. Es ist unwahrscheinlich, dass es akkreditierte Labore gibt, die von dieser Meldepflicht ausgenommen sind. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Land variieren. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Gesundheitsbehörden oder Akkreditierungsstellen des jeweiligen Landes zu informieren, um spezifische Informationen zu erhalten.