Welche ärztlichen Anordnungen können delegiert werden und an wen?

Antwort

Ärztliche Anordnungen können in bestimmten Fällen delegiert werden, wobei es wichtig ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Qualifikationen der Personen zu beachten, an die die Delegation erfolgt. Zu den delegierbaren Leistungen gehören häufig: 1. **Verabreichung von Medikamenten**: Dies kann an Pflegekräfte oder medizinisches Fachpersonal delegiert werden, die entsprechend geschult sind. 2. **Durchführung von diagnostischen Tests**: Zum Beispiel Blutentnahmen oder einfache bildgebende Verfahren, die von geschultem Personal durchgeführt werden können. 3. **Wundversorgung**: Pflegekräfte können unter Anleitung des Arztes Wunden versorgen. 4. **Überwachung von Vitalzeichen**: Dies kann ebenfalls an Pflegepersonal delegiert werden. 5. **Anwendung von Therapien**: Physio- oder Ergotherapie können an entsprechend ausgebildete Therapeuten delegiert werden. Die Delegation kann an verschiedene Berufsgruppen erfolgen, darunter: - **Pflegekräfte**: Sie sind oft die Hauptempfänger von delegierten Aufgaben im klinischen Umfeld. - **Medizinische Fachangestellte**: Diese können bestimmte Aufgaben in der Praxis übernehmen. - **Therapeuten**: Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten können spezifische Therapien durchführen. Es ist wichtig, dass die delegierende Ärztin oder der delegierende Arzt sicherstellt, dass die Person, an die die Aufgabe delegiert wird, über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügt, um die Aufgabe sicher und effektiv auszuführen.

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