In Deutschland ist es üblich, dass Arbeitnehmer ab dem dritten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Einige Arbeitgeber können jedoch bereits ab dem ersten oder zweiten Tag ein Attest verlangen. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in den internen Richtlinien des Unternehmens zu überprüfen.