Eine Leistungsakte im Kontext des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) bezieht sich auf die Dokumentation und Zusammenstellung von Informationen über die Leistungen, die einer Person mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Person zustehen. Diese Akte enthält alle relevanten Daten zu Anträgen, Bewilligungen, Ablehnungen und den erbrachten Leistungen, die im Rahmen der Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährt werden. Die Leistungsakte dient dazu, den Überblick über die individuellen Ansprüche und die Inanspruchnahme von Leistungen zu behalten. Sie ist ein wichtiges Instrument für die Träger der Sozialleistungen, um die Rechte der Betroffenen zu wahren und eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsfindung zu gewährleisten.