Wo steht in der Gefahrenstoffverordnung die Vorschrift zur Anlieferung von Heizöl?

Antwort

Die Vorschriften zur Anlieferung von Heizöl sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie in den entsprechenden technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geregelt. Insbesondere sind die Regelungen zur Lagerung und zum Umgang mit Heizöl in den TRGS 510 und 720 zu finden. Die GefStoffV legt fest, dass bei der Anlieferung von Heizöl Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren. Dazu gehören unter anderem: 1. **Kennzeichnung**: Heizöl muss entsprechend den Vorschriften gekennzeichnet sein. 2. **Schutzmaßnahmen**: Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um ein Auslaufen oder andere Gefahren zu vermeiden. 3. **Schulung**: Das Personal, das mit der Anlieferung und Lagerung von Heizöl betraut ist, muss geschult sein. Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen ist es ratsam, die aktuellen Versionen der GefStoffV und der TRGS zu konsultieren. Diese sind auf den Webseiten der zuständigen Behörden oder im Bundesgesetzblatt verfügbar.

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