Nach § 13a der Düngeverordnung (DüV) sind die Landesregierungen verpflichtet, Gebiete mit einer hohen Nitratbelastung im Grundwasser oder einer hohen Phosphatbelastung in Oberflächengewässern auszuweisen. Diese Gebiete werden als "rote Gebiete" bezeichnet. In diesen Gebieten müssen zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge ergriffen werden, um die Belastung zu verringern und die Wasserqualität zu verbessern. Die Maßnahmen können unter anderem strengere Düngeregelungen und zusätzliche Auflagen für landwirtschaftliche Betriebe umfassen.