Werden nur die vom Ausschuss fertigen Gesetzentwürfe dem Plenum zugeleitet oder auch die Berichte?

Antwort

In der Regel werden dem Plenum nicht nur die fertigen Gesetzentwürfe, sondern auch die dazugehörigen Berichte des Ausschusses zugeleitet. Diese Berichte enthalten oft wichtige Informationen und Empfehlungen, die für die Diskussion und Entscheidung im Plenum von Bedeutung sind. Die genaue Vorgehensweise kann jedoch je nach parlamentarischem Verfahren und den spezifischen Regeln des jeweiligen Parlaments variieren.

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