Die Überleitungsphase des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) begann am 1. Januar 2017 und erstreckt sich über mehrere Jahre. Die vollständige Umsetzung des Gesetzes erfolgt schrittweise bis zum 1. Januar 2023. In dieser Zeit wurden verschiedene Regelungen und Maßnahmen eingeführt, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die genaue Dauer kann je nach spezifischen Aspekten und Umsetzungen variieren, aber die Hauptphase der Überleitung ist auf diesen Zeitraum ausgelegt.