Welche Angabe auf der Weinkarte ist laut deutschem Weingesetz verboten?

Antwort

Laut dem deutschen Weingesetz ist es verboten, auf der Weinkarte Angaben zu machen, die irreführend sind oder den Verbraucher täuschen könnten. Dazu gehört insbesondere die Angabe von nicht zugelassenen Qualitätsbezeichnungen oder die Verwendung von Begriffen, die eine höhere Qualitätsstufe suggerieren, als tatsächlich vorliegt. Ein Beispiel wäre die Angabe "Prädikatswein" für einen Wein, der diese Qualitätsstufe nicht erreicht hat.

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