Die Betriebspflicht für Taxiunternehmen bedeutet, dass diese verpflichtet sind, ihren Dienst innerhalb bestimmter Betriebszeiten und in einem bestimmten Gebiet anzubieten. Eine Befreiung von der Betriebspflicht bedeutet, dass ein Taxiunternehmen von dieser Verpflichtung entbunden wird. Das kann aus verschiedenen Gründen geschehen, zum Beispiel aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten, besonderer betrieblicher Umstände oder anderer spezifischer Gründe, die eine kontinuierliche Betriebsführung unmöglich machen. Ein Taxiunternehmen, das von der Betriebspflicht befreit ist, muss also nicht mehr sicherstellen, dass seine Taxis zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Gebieten verfügbar sind. Diese Befreiung muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt und genehmigt werden.