Die Zielgruppe des § 22 im SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) sind Kinder und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte. Der Paragraph regelt die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Ziel ist es, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern und die Eltern bei der Erziehung zu unterstützen.