Das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) regelt die Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Es umfasst unter anderem folgende wesentliche Punkte: 1. **Rechtsanspruch auf Betreuung**: Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. 2. **Betreuungsangebote**: Das Gesetz definiert die verschiedenen Betreuungsformen, wie Krippen, Kindergärten, Horte und die Kindertagespflege. 3. **Qualitätsstandards**: Es legt Qualitätsstandards für die Betreuung und Förderung der Kinder fest, einschließlich der Anforderungen an das pädagogische Personal und die räumliche Ausstattung der Einrichtungen. 4. **Finanzierung**: Das KiFöG LSA regelt die Finanzierung der Kindertagesbetreuung, einschließlich der Beiträge der Eltern und der öffentlichen Förderung durch das Land und die Kommunen. 5. **Elternbeteiligung**: Es sieht die Mitwirkung der Eltern in den Einrichtungen vor, beispielsweise durch Elternvertretungen. 6. **Förderung der Chancengleichheit**: Das Gesetz zielt darauf ab, die Chancengleichheit für alle Kinder zu fördern, unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut des Gesetzes kann das KiFöG LSA auf der offiziellen Website des Landes Sachsen-Anhalt eingesehen werden: [KiFöG LSA](https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-KiF%C3%B6G-ST2013rahmen).