Das deutsche Wäschereigesetz, offiziell als "Gesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Wäsche" bekannt, wurde zuletzt am 1. Januar 2007 geändert.
Das Wäschereigesetz, auch bekannt als das Gesetz über die Wäschereien und die chemischen Reinigungen (Wäschereigesetz - WäschG), regelt die Anforderungen an Wäschereien und chemische Reinigungen in Deutschland. Es gilt grundsätzlich für alle gewerblichen Wäschereien und Reinigungen, unabhängig davon, ob sie für Krankenhäuser, Wohnheime oder andere Einrichtungen tätig sind. Für Krankenhäuser gibt es jedoch zusätzliche spezifische Anforderungen und Hygienestandards, die über das allgemeine Wäschereigesetz hinausgehen, insbesondere im Hinblick auf die Infektionsprävention. Diese speziellen Anforderungen sind in verschiedenen Richtlinien und Verordnungen festgelegt, wie z.B. in den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI). Für Wohnheime gelten die allgemeinen Bestimmungen des Wäschereigesetzes, aber sie unterliegen nicht den speziellen Hygienestandards, die für Krankenhäuser gelten. Es sei denn, es handelt sich um Wohnheime mit besonderen hygienischen Anforderungen, wie z.B. Pflegeheime, die ebenfalls strenge Hygienestandards einhalten müssen. Weitere Informationen zum Wäschereigesetz und den spezifischen Anforderungen für verschiedene Einrichtungen können auf den entsprechenden Regierungs- und Gesundheitswebseiten gefunden werden.
Das deutsche Wäschereigesetz, offiziell als "Gesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Wäsche" bekannt, wurde zuletzt am 1. Januar 2007 geändert.