Stimmt die Aussage: Die Leistungen des SGB VII werden ausschließlich von den gewerblichen Berufsgenossenschaften erbracht?

Antwort

Nein, diese Aussage stimmt nicht. Die Leistungen des SGB VII (Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung) werden nicht ausschließlich von den gewerblichen Berufsgenossenschaften erbracht. Neben den gewerblichen Berufsgenossenschaften gibt es auch Unfallkassen, die für bestimmte Bereiche zuständig sind, wie z.B. den öffentlichen Dienst, Schulen und Kindergärten. Beide Institutionen sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und erbringen Leistungen gemäß SGB VII.

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