Die AOK (gemeine Ortskrankenk) eine gesetzliche Krankasse und damit einechaft des öffentlichen Rechts Die rechtliche Grundlage für AOK findet sich Sozialgesetzbuch (GB), insbesondere imGB V (§ SGB V). Das Museum ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Dieliche Grundlage für das Museum findet sich imischen StiftungsgesetzBayStG). Weitere zur AOK:AOK](httpswww.aok.deWeitere Informationen zum Deutschen: [Deutsches](https://wwwutsches-museum)