In welchen gesetzlichen Regelungen sind Bestimmungen zur gerichtlichen Genehmigung der Einwilligung des rechtlichen Betreuers in ärztliche Maßnahmen enthalten?

Antwort

Die gesetzlichen Regelungen zur gerichtlichen Genehmigung der Einwilligung des rechtlichen Betreuers in ärztliche Maßnahmen sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten. Konkret sind diese Bestimmungen in den §§ 1904 und 1906 BGB zu finden. - § 1904 BGB regelt die Einwilligung des Betreuers in ärztliche Maßnahmen, die mit einem erheblichen Risiko für das Leben oder die Gesundheit des Betreuten verbunden sind. - § 1906 BGB betrifft die Einwilligung des Betreuers in freiheitsentziehende Maßnahmen, einschließlich der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Diese Regelungen stellen sicher, dass bei besonders risikoreichen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen eine gerichtliche Genehmigung erforderlich ist, um die Rechte des Betreuten zu schützen.

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