Die genauen Vorschriften zur Schneeräumung von Gehwegen können je nach Region und Gemeinde variieren. In vielen deutschen Städten ist es jedoch üblich, dass Gehwege bei Schneefall so geräumt werden müssen, dass eine Mindestbreite von etwa 1,20 bis 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr gewährleistet ist. Oft wird auch gefordert, dass der Schnee bis zu einer bestimmten Höhe (z.B. 5 cm) geräumt werden muss, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Gemeinde zu konsultieren.