Die Dublin-III-Verordnung ist eine EU-Verordnung, die festlegt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Sie wurde 2013 eingeführt und ersetzt die vorherigen Dublin-II- und Dublin-I-Verordnungen. Das Hauptziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass jeder Asylantrag in der EU nur in einem Mitgliedstaat geprüft wird, um Mehrfachanträge und Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden. Die wichtigsten Bestimmungen der Dublin-III-Verordnung umfassen: 1. **Zuständigkeitskriterien**: Die Verordnung legt eine Reihe von Kriterien fest, nach denen bestimmt wird, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Diese Kriterien umfassen familiäre Bindungen, Aufenthaltsorte und Einreisewege des Asylsuchenden. 2. **Familienzusammenführung**: Besondere Regelungen gelten für die Zusammenführung von Familienmitgliedern, um sicherzustellen, dass Asylsuchende nicht von ihren Familien getrennt werden. 3. **Überstellungsverfahren**: Die Verordnung regelt das Verfahren zur Überstellung von Asylsuchenden in den zuständigen Mitgliedstaat, einschließlich Fristen und Verfahrensgarantien. 4. **Rechtsmittel**: Asylsuchende haben das Recht, gegen Überstellungsentscheidungen Rechtsmittel einzulegen. 5. **Schutz von Minderjährigen**: Besondere Schutzmaßnahmen gelten für unbegleitete minderjährige Asylsuchende. Weitere Informationen zur Dublin-III-Verordnung findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Union: [Dublin-III-Verordnung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0604).