Wann müssen Sicherheitsmitarbeiter gemäß BewachV Dienstkleidung tragen?

Antwort

Sicherheitsmitarbeiter müssen gemäß der Bewachungsverordnung (BewachV) Dienstkleidung tragen, wenn sie im öffentlichen Raum oder in öffentlich zugänglichen Bereichen tätig sind. Dies ist in § 11 der BewachV geregelt. Die Dienstkleidung muss dabei so gestaltet sein, dass sie sich deutlich von Uniformen staatlicher Organe unterscheidet und keine Verwechslungsgefahr besteht.

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