Können vom aufnehmenden Rechtsträger gehaltene Aktien auf den übertragenden Rechtsträger abgespalten werden?

Antwort

Eine Abspaltung (nach deutschem Umwandlungsgesetz, UmwG) ist grundsätzlich möglich, wenn Vermögensteile eines übertragenden Rechtsträgers auf einen oder mehrere übernehmende Rechtsträger übertragen werden. Dabei können auch Aktien oder Anteile an anderen Gesellschaften übertragen werden. Allerdings gibt es eine Besonderheit, wenn der aufnehmende Rechtsträger bereits Aktien (bzw. Anteile) am übertragenden Rechtsträger hält: **Eigene Anteile:** Wenn der aufnehmende Rechtsträger Aktien am übertragenden Rechtsträger hält und diese im Rahmen einer Abspaltung auf ihn übertragen werden sollen, handelt es sich um sogenannte "eigene Anteile". Nach § 71 AktG (bei Aktiengesellschaften) dürfen Gesellschaften eigene Aktien nur unter bestimmten Voraussetzungen erwerben und halten. Eine Gesellschaft kann nicht ihre eigenen Aktien dauerhaft halten; diese sind grundsätzlich einzuziehen oder zu veräußern. **Abspaltung auf den aufnehmenden Rechtsträger:** Wenn also im Rahmen einer Abspaltung Aktien des übertragenden Rechtsträgers auf den aufnehmenden Rechtsträger übertragen werden sollen, und der aufnehmende Rechtsträger ist identisch mit dem übertragenden Rechtsträger (z.B. bei einer Abspaltung auf eine Tochtergesellschaft, die bereits Anteile an der Mutter hält), entsteht die Problematik, dass eine Gesellschaft nicht ihre eigenen Anteile halten kann. **Fazit:** Eine Abspaltung von Aktien des übertragenden Rechtsträgers auf den aufnehmenden Rechtsträger ist grundsätzlich möglich, **sofern dadurch nicht gegen das Verbot der Selbstbeteiligung verstoßen wird**. Das heißt: - Eine Gesellschaft darf nicht ihre eigenen Aktien dauerhaft halten. - Werden im Rahmen der Abspaltung eigene Aktien erworben, müssen diese grundsätzlich veräußert oder eingezogen werden. **Empfehlung:** Die konkrete Gestaltung sollte im Einzelfall mit einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar abgestimmt werden, da die Details von der Rechtsform, der Beteiligungsstruktur und den Zielen der Transaktion abhängen. Weitere Informationen findest du z.B. im [Umwandlungsgesetz (UmwG)](https://www.gesetze-im-internet.de/umwg/) und im [Aktiengesetz (AktG)](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/).

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