Besonders schützenswert hinsichtlich ihres öffentlichen Rufs sind in der Regel Personen, die aufgrund ihrer Lebensumstände, ihres Alters oder ihrer Position besonders verletzlich sind. Dazu zählen insbesondere: - Kinder und Jugendliche: Sie sind in ihrer Entwicklung beeinflussbar und können durch öffentliche Bloßstellung oder negative Berichterstattung erheblichen Schaden nehmen. - Privatpersonen ohne öffentliche Funktion: Menschen, die nicht im öffentlichen Leben stehen, haben ein besonders hohes Recht auf Privatsphäre und Schutz vor Rufschädigung. - Opfer von Straftaten: Ihre Identität und ihr Ruf sollten besonders geschützt werden, um sie vor weiterer Stigmatisierung oder Traumatisierung zu bewahren. - Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen: Sie sind oft besonders verletzlich gegenüber Diskriminierung und Stigmatisierung. - Whistleblower und Zeugen: Sie benötigen Schutz, um nicht durch öffentliche Diffamierung oder Repressalien gefährdet zu werden. Der Schutz des öffentlichen Rufs dieser Gruppen ist auch rechtlich durch Datenschutzgesetze und Persönlichkeitsrechte abgesichert. Generell gilt: Je weniger jemand freiwillig im Rampenlicht steht, desto höher ist das Schutzbedürfnis.