Welche Personen sind beim öffentlichen Ruf besonders schützenswert?

Antwort

Besonders schützenswert hinsichtlich ihres öffentlichen Rufs sind in der Regel Personen, die aufgrund ihrer Lebensumstände, ihres Alters oder ihrer Position besonders verletzlich sind. Dazu zählen insbesondere: - Kinder und Jugendliche: Sie sind in ihrer Entwicklung beeinflussbar und können durch öffentliche Bloßstellung oder negative Berichterstattung erheblichen Schaden nehmen. - Privatpersonen ohne öffentliche Funktion: Menschen, die nicht im öffentlichen Leben stehen, haben ein besonders hohes Recht auf Privatsphäre und Schutz vor Rufschädigung. - Opfer von Straftaten: Ihre Identität und ihr Ruf sollten besonders geschützt werden, um sie vor weiterer Stigmatisierung oder Traumatisierung zu bewahren. - Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen: Sie sind oft besonders verletzlich gegenüber Diskriminierung und Stigmatisierung. - Whistleblower und Zeugen: Sie benötigen Schutz, um nicht durch öffentliche Diffamierung oder Repressalien gefährdet zu werden. Der Schutz des öffentlichen Rufs dieser Gruppen ist auch rechtlich durch Datenschutzgesetze und Persönlichkeitsrechte abgesichert. Generell gilt: Je weniger jemand freiwillig im Rampenlicht steht, desto höher ist das Schutzbedürfnis.

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