Welche 4 Kriterien von Scherr für Diskriminierung gibt es?

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Die vier Kriterien nach Scherr, die zur Analyse von Diskriminierung herangezogen werden, sind: 1. **Merkmal**: Es wird untersucht, ob eine Person aufgrund eines bestimmten Merkmals (z. B. Geschlecht, Ethnie, Alter) benachteiligt wird. 2. **Ungleichbehandlung**: Es wird analysiert, ob es eine unterschiedliche Behandlung von Personen gibt, die sich nur durch das betreffende Merkmal unterscheiden. 3. **Relevanz**: Es wird geprüft, ob das Merkmal für die jeweilige Situation oder Entscheidung relevant ist oder ob die Ungleichbehandlung willkürlich ist. 4. **Benachteiligung**: Es wird festgestellt, ob die Ungleichbehandlung zu einer nachteiligen Situation für die betroffene Person führt. Diese Kriterien helfen dabei, Diskriminierung systematisch zu erkennen und zu bewerten.

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