Was versteht man unter Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen?

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**Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen** bedeutet jede Handlung oder Unterlassung, durch die ein pflegebedürftiger Mensch körperlich, seelisch, sexuell, sozial oder finanziell geschädigt, bedroht oder in seiner Würde verletzt wird. Dazu gehören zum Beispiel: - **Körperliche Gewalt**: schlagen, stoßen, festhalten, unsachgemäßes Fixieren - **Psychische Gewalt**: anschreien, beleidigen, einschüchtern, demütigen, ignorieren - **Sexuelle Gewalt**: jede sexuelle Handlung gegen den Willen der betroffenen Person - **Vernachlässigung**: Essen, Trinken, Hygiene, Medikamente oder notwendige Hilfe vorenthalten - **Freiheitsentziehende Maßnahmen**: Einsperren, Festbinden, Wegnehmen von Hilfsmitteln ohne rechtliche Grundlage - **Finanzielle Ausbeutung**: Geld wegnehmen, zu Unterschriften drängen, Missbrauch von Konten oder Vollmachten Gewalt kann **absichtlich** geschehen, aber auch durch **Überforderung, Nachlässigkeit oder fehlende Kenntnisse** entstehen. Sie kann in der **häuslichen Pflege**, in **Pflegeheimen** oder in **Krankenhäusern** vorkommen. Kurz gesagt: Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen ist jede Form von Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausnutzung gegenüber Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.

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