Findet Steinigung heute noch irgendwo statt?

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**Ja – Steinigung kommt heute noch vor, aber extrem selten und fast nie als offen dokumentierte reguläre Hinrichtung. Entscheidend ist: In einigen Staaten steht sie weiterhin im Recht oder wird von Gerichten bzw. de-facto-Machthabern angedroht, auch wenn bestätigte Vollstreckungen in den letzten Jahren kaum nachweisbar sind.** ([amnesty.org](https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2024/05/ACT5079522024ENGLISH.pdf)) ## Was heute der wichtige Unterschied ist Früher ging es bei der Frage oft um **tatsächlich vollstreckte Steinigungen**. Heute ist das Hauptproblem meist ein anderes: **Die Strafe existiert weiter als reale Drohung im Gesetz oder in Urteilen**. Das ist für Betroffene nicht theoretisch, sondern lebensgefährlich – schon ein solches Urteil bedeutet massive Menschenrechtsverletzung, auch wenn es später nicht vollstreckt wird. ([amnesty.org](https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2025/04/WEBPOL1085152025GERMAN.pdf)) ## Wo das noch relevant ist Besonders relevant bleibt das Thema bei **Iran**: Amnesty dokumentiert, dass außerehelicher Geschlechtsverkehr bzw. „Ehebruch“ dort weiterhin mit Steinigung bestraft werden kann und dass auch in jüngerer Zeit noch entsprechende Todesurteile Thema waren. Gleichzeitig weist Amnesty in seinem globalen Bericht darauf hin, dass es **für 2023 keine gemeldeten gerichtlichen Hinrichtungen durch Steinigung** gab. ([amnesty.org](https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2025/04/WEBPOL1085152025GERMAN.pdf)) Auch außerhalb staatlicher Justiz kann Steinigung vorkommen, etwa unter **de-facto-Herrschaft extremistischer Gruppen** oder in lokalen Parallelstrukturen. Gerade dort ist die Beweislage oft schlecht, weil solche Taten nicht transparent erfasst werden. Diese Unsicherheit bedeutet aber nicht, dass das Risiko gering wäre – sondern eher, dass verlässliche Dokumentation schwierig ist. ([amnesty.org](https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2024/05/ACT5079522024ENGLISH.pdf)) ## Klare Einordnung Die kurze Antwort lautet also: **Ja, Steinigung existiert heute noch als Strafe und vereinzelt auch als Praxis – aber viel häufiger als gesetzliche oder gerichtliche Drohung als als offiziell bestätigte Vollstreckung.** Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht nur, *ob* irgendwo gerade gesteinigt wird, sondern dass solche Strafen überhaupt noch im Rechtssystem oder in Gewaltordnungen verankert sind. ([amnesty.org](https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2024/05/ACT5079522024ENGLISH.pdf))