Wer wurde 1555 im Augsburger Religionsfriede anerkannt?

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Der Augsburger Religionsfriede von 1555 erkannte das Recht der Fürsten an, ihre Untertanen nach der eigenen Konfession zu wählen. Dies bedeutete, dass sowohl der katholische als auch der lutherische Glauben in den von den Fürsten regierten Gebieten anerkannt wurden.

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