Der Investiturstreit, der im 11. und 12. Jahrhundert zwischen dem Papsttum und den deutschen Kaisern stattfand, endete mit dem Wormser Konkordat von 1122. In diesem Vertrag wurde eine Einigung erzielt, die sowohl die Rechte des Papstes als auch die der Kaiser regelte. Der Streit kann also nicht eindeutig als Sieg für eine Seite betrachtet werden, da beide Parteien Kompromisse eingingen. Der Papst behielt das Recht, Bischöfe zu ernennen, während die Kaiser das Recht erhielten, die weltlichen Investituren vorzunehmen.