Der Reichspräsident wurde als Ersatzkaiser bezeichnet, weil er in der Weimarer Republik eine zentrale Rolle im politischen System einnahm, die in gewisser Weise die Funktionen des ehemaligen Kaisers übernahm. Nach dem Ende des Kaiserreichs 1918 und der Abdankung von Kaiser Wilhelm II. wurde die Weimarer Verfassung 1919 eingeführt, die dem Reichspräsidenten weitreichende Befugnisse verlieh, darunter die Möglichkeit, den Reichstag aufzulösen und Notverordnungen zu erlassen. Diese Machtfülle und die repräsentative Funktion des Reichspräsidenten führten dazu, dass er als eine Art politische Autorität wahrgenommen wurde, die an die monarchische Tradition anknüpfte. Insbesondere in Krisenzeiten wurde der Reichspräsident oft als stabilisierende Figur gesehen, ähnlich wie der Kaiser zuvor. Der Begriff "Ersatzkaiser" spiegelt somit die Erwartung wider, dass der Reichspräsident eine ähnliche Rolle in der politischen Landschaft der Weimarer Republik spielen könnte, auch wenn das politische System demokratischer und parlamentarischer Natur war.