Kaiser Augustus und sein Stiefsohn Tiberius waren beide bedeutende Herrscher im antiken Rom, jedoch waren sie nicht im gleichen Sinne Alleinherrscher. Augustus, der von 27 v. Chr. bis zu seinem Tod 14 n. Chr. regierte, wird oft als der erste römische Kaiser angesehen. Er hatte eine Vielzahl von Machtbefugnissen und stellte sicher, dass er die Kontrolle über die wichtigsten politischen und militärischen Institutionen hatte, während er gleichzeitig den Anschein einer republikanischen Regierungsform aufrechterhielt. Tiberius, der nach Augustus von 14 n. Chr. bis 37 n. Chr. regierte, war Augustus' Stiefsohn und Erbe. Auch er hatte umfassende Macht, jedoch war seine Herrschaft von einer anderen politischen Dynamik geprägt, und er war oft in Konflikt mit dem Senat und anderen politischen Akteuren. Beide Kaiser hatten also eine Form der Alleinherrschaft, jedoch in unterschiedlichen Kontexten und mit unterschiedlichen Herausforderungen.