Die Reichsverfassung von 1849 und die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten: 1. **Entstehung und Kontext**: - Die Reichsverfassung von 1849 wurde im Kontext der Revolution von 1848/49 entworfen, die eine einheitliche deutsche Nation und liberale Reformen forderte. Sie wurde jedoch nie in vollem Umfang umgesetzt. - Die Verfassung von 1871 entstand nach dem Deutsch-Französischen Krieg und der Gründung des Deutschen Reiches, das unter preußischer Führung stand. Sie wurde am 16. April 1871 verabschiedet und trat am 1. Januar 1872 in Kraft. 2. **Staatsform**: - Die Reichsverfassung von 1849 sah eine parlamentarische Monarchie vor, in der der Kaiser (König von Preußen) eine bedeutende Rolle spielte, jedoch auch ein gewähltes Parlament (Reichstag) existierte. - Die Verfassung von 1871 etablierte eine föderale Struktur mit einem starken Einfluss Preußens. Der Kaiser hatte weitreichende Befugnisse, und der Reichstag hatte weniger Einfluss als in der vorherigen Verfassung. 3. **Rechte und Freiheiten**: - Die Reichsverfassung von 1849 garantierte eine Vielzahl von Grundrechten und Freiheiten, die stark von den liberalen Ideen der Zeit geprägt waren. - Die Verfassung von 1871 enthielt ebenfalls Grundrechte, jedoch waren diese weniger umfassend und oft durch die Macht des Kaisers und der Länderregierungen eingeschränkt. 4. **Legislative und Exekutive**: - In der Reichsverfassung von 1849 war die Legislative stärker auf das Parlament ausgerichtet, das aus zwei Kammern bestand: dem Reichstag und dem Bundesrat. - Die Verfassung von 1871 sah ebenfalls einen Bundesrat und einen Reichstag vor, jedoch hatte der Bundesrat, der die Länder repräsentierte, erheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung, was die Machtverhältnisse zugunsten der Länder und des Kaisers verschob. 5. **Umsetzung und Dauer**: - Die Reichsverfassung von 1849 wurde nie vollständig umgesetzt und blieb ein Dokument ohne praktische Anwendung. - Die Verfassung von 1871 war bis zum Ende des Ersten Weltkriegs 1918 in Kraft und prägte die politische Struktur des Deutschen Reiches über mehrere Jahrzehnte. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Reichsverfassung von 1849 ein Produkt der liberalen Bewegung war, während die Verfassung von 1871 die autoritäre und monarchische Struktur des Deutschen Reiches widerspiegelte, die unter preußischer Dominanz stand.