Das Landgericht Frankfurt am Main verkündete die Urteile im ersten Auschwitz-Prozess am **19. August 1965**.
Die Paulskirchenverfassung, auch bekannt als die Verfassung von 1849, war ein bedeutendes Dokument der deutschen Nationalbewegung im 19. Jahrhundert. Sie wurde während der Frankfurter Nationalversammlung, die von 1848 bis 1849 tagte, erarbeitet. Die Verfassung sollte eine einheitliche, demokratische und parlamentarische Staatsform für Deutschland schaffen. Wesentliche Merkmale der Paulskirchenverfassung sind: 1. **Einheitsstaat**: Sie strebte die Schaffung eines deutschen Nationalstaates an, der die verschiedenen deutschen Staaten vereinen sollte. 2. **Parlamentarische Demokratie**: Die Verfassung sah ein Zweikammerparlament vor, bestehend aus dem Reichstag und dem Bundesrat. 3. **Bürgerrechte**: Sie garantierte grundlegende Bürgerrechte, wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit. 4. **Wahlrecht**: Das Wahlrecht war für Männer, jedoch nicht für Frauen, und sollte auf dem Prinzip der allgemeinen Wählerschaft basieren. Die Paulskirchenverfassung wurde jedoch nie vollständig umgesetzt, da sie auf Widerstand von verschiedenen deutschen Fürsten und dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. stieß, der die Krone des deutschen Kaisers ablehnte. Die Verfassung blieb somit ein wichtiges Symbol für die demokratischen Bestrebungen in Deutschland, auch wenn sie in der Praxis nicht in Kraft trat.
Das Landgericht Frankfurt am Main verkündete die Urteile im ersten Auschwitz-Prozess am **19. August 1965**.
Der erste Auschwitz-Prozess, offiziell „Strafsache gegen Mulka u. a.“, begann am 20. Dezember 1963 (nicht 1965) vor dem Schwurgericht des Landgerichts Frankfurt am Main. Er war der erste g...