Die Übergangsregierung von Ebert und Scheidemann, die nach dem Ende des Ersten Weltkriegs in Deutschland im November 1918 gebildet wurde, war eine sozialdemokratische Regierung, die aus der Weimarer Republik hervorging. Sie wurde durch die Novemberrevolution legitimiert, die zum Sturz der Monarchie führte. Die Legitimation der Regierung beruhte auf mehreren Faktoren: 1. **Revolutionäre Bewegung**: Die Regierung entstand aus der revolutionären Bewegung, die breite Unterstützung in der Bevölkerung fand, insbesondere unter Arbeitern und Soldaten. 2. **Rat der Volksbeauftragten**: Ebert und Scheidemann führten die Regierung als Teil des "Rates der Volksbeauftragten", der aus Vertretern der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) bestand. Dieser Rat wurde als Übergangsregierung anerkannt. 3. **Wahlen**: Die Regierung kündigte an, dass bald Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung stattfinden würden, was ihr eine gewisse demokratische Legitimität verlieh. 4. **Internationale Anerkennung**: Die Regierung wurde von anderen Ländern als legitime Vertretung Deutschlands anerkannt, was ihre Position stärkte. Insgesamt war die Übergangsregierung ein Produkt der politischen Umwälzungen der Zeit und versuchte, Stabilität in einer chaotischen Phase zu schaffen.