Im Jahr 1918 war Mähren ein Kronland der österreichisch-ungarischen Monarchie. Die Menschen, die in Mähren lebten, waren somit Untertanen von Österreich-Ungarn und besaßen die österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. die Staatsangehörigkeit im Sinne der österreichisch-ungarischen Gesetzgebung). Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Zerfall der Habsburgermonarchie im Herbst 1918 wurde Mähren Teil des neu gegründeten Staates Tschechoslowakei. Die Staatsbürgerschaft der dort lebenden Menschen wechselte entsprechend: Sie wurden zu Bürgern der Tschechoslowakei, sofern sie die entsprechenden Kriterien erfüllten (z. B. Wohnsitz, Geburt, Abstammung). Zusammengefasst: - Bis Ende 1918: Österreichische Staatsbürgerschaft (Österreich-Ungarn) - Ab Ende 1918: Tschechoslowakische Staatsbürgerschaft (nach Gründung der Tschechoslowakei) Weitere Informationen zur Geschichte Mährens findest du z. B. auf [Wikipedia – Mähren](https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4hren).