Das Landgericht Frankfurt am Main verkündete die Urteile im ersten Auschwitz-Prozess am **19. August 1965**.
Am 23. Mai 1949 fand in Bonn die feierliche Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland statt. Bei dieser Sitzung waren zahlreiche prominente Persönlichkeiten anwesend, darunter Mitglieder des Parlamentarischen Rates und andere wichtige Akteure. Hier sind einige der namentlich bekannten Teilnehmer: 1. Konrad Adenauer (CDU) – Präsident des Parlamentarischen Rates 2. Carlo Schmid (SPD) – Vizepräsident des Parlamentarischen Rates 3. Hermann Schäfer (FDP) – Vizepräsident des Parlamentarischen Rates 4. Theodor Heuss (FDP) – Mitglied des Parlamentarischen Rates und später erster Bundespräsident 5. Elisabeth Selbert (SPD) – Mitglied des Parlamentarischen Rates 6. Helene Weber (CDU) – Mitglied des Parlamentarischen Rates 7. Friederike Nadig (SPD) – Mitglied des Parlamentarischen Rates 8. Hermann von Mangoldt (CDU) – Mitglied des Parlamentarischen Rates Diese Liste ist nicht vollständig, da viele weitere Mitglieder des Parlamentarischen Rates und andere geladene Gäste anwesend waren.
Das Landgericht Frankfurt am Main verkündete die Urteile im ersten Auschwitz-Prozess am **19. August 1965**.
Der erste Auschwitz-Prozess, offiziell „Strafsache gegen Mulka u. a.“, begann am 20. Dezember 1963 (nicht 1965) vor dem Schwurgericht des Landgerichts Frankfurt am Main. Er war der erste g...