Die Schuldenkonferenz in Lausanne fand vom 16. Juni bis 9. Juli 1932 statt und diente der Neuverhandlung der Reparationszahlungen, die Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag auferlegt worden waren. Die Konferenz führte zur sogenannten Lausanner Vereinbarung, die die Reparationszahlungen erheblich reduzierte und im Wesentlichen aussetzte. Die Vereinbarung sah vor, dass Deutschland eine einmalige Zahlung von drei Milliarden Reichsmark leisten sollte, was jedoch nie umgesetzt wurde, da die Weltwirtschaftskrise und die politischen Entwicklungen in Deutschland die Situation weiter verkomplizierten.