Die Reichstagsbrandverordnung, offiziell als "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" bekannt, wurde am 28. Februar 1933, einen Tag nach dem Reichstagsbrand, von Reichspräsident Paul von Hindenburg auf Drängen der Nationalsozialisten erlassen. Diese Verordnung hatte weitreichende Auswirkungen: 1. **Aufhebung von Grundrechten**: Die Verordnung setzte wesentliche Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft, darunter die Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis. 2. **Erweiterung der Polizeibefugnisse**: Sie ermöglichte es der Polizei, Personen ohne richterlichen Beschluss festzunehmen und in "Schutzhaft" zu nehmen. Dies führte zu massenhaften Verhaftungen von politischen Gegnern, insbesondere Kommunisten und Sozialdemokraten. 3. **Zentralisierung der Macht**: Die Verordnung erlaubte es der Reichsregierung, in die Angelegenheiten der Länder einzugreifen und deren Regierungen zu entmachten, was zur Zentralisierung der Macht im nationalsozialistischen Staat beitrug. 4. **Legitimierung von Repressionen**: Sie diente als rechtliche Grundlage für die Verfolgung und Unterdrückung politischer Gegner und trug zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur bei. Insgesamt schuf die Reichstagsbrandverordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines totalitären Regimes und die Ausschaltung politischer Opposition in Deutschland.