Verlief die Errichtung der NS-Diktatur auf legalem Weg? Legal und legitim?

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Die Errichtung der NS-Diktatur in Deutschland verlief zunächst auf einem legalen Weg, jedoch war die Legitimität dieser Maßnahmen stark umstritten. Nach der Reichstagswahl im September 1930 und der darauf folgenden Wahl im Juli 1932 erlangte die NSDAP unter Adolf Hitler zunehmend Einfluss. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 erfolgte durch den damaligen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, was als legaler Schritt angesehen werden kann. Nach der Machtergreifung nutzte die NSDAP jedoch verschiedene Maßnahmen, um ihre Macht zu festigen und die Demokratie abzubauen. Der Reichstagsbrand im Februar 1933 führte zur Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes, das dem Kabinett Hitlers weitreichende Vollmachten gab und die legislative Gewalt des Reichstags faktisch außer Kraft setzte. Diese Schritte waren zwar formal legal, aber sie geschahen unter Druck und mit der Absicht, die demokratischen Strukturen zu untergraben. Insgesamt kann man sagen, dass die Errichtung der NS-Diktatur zwar auf legalem Weg begann, die Methoden und die Ideologie, die zur Festigung dieser Diktatur führten, jedoch als illegitim und gegen die Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft gerichtet waren.

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