Vor der Goldenen Bulle von 1356 gab es keine formell festgelegte und schriftlich kodifizierte Liste der Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches. Dennoch hatte sich im Laufe des 13. und frühen 14. Jahrhunderts eine Praxis herausgebildet, nach der bestimmte Fürsten das Recht zur Königswahl beanspruchten. Diese Praxis wurde durch die Goldene Bulle dann verbindlich geregelt. Die Kurfürsten, die sich bereits vor der Goldenen Bulle als wahlberechtigt etabliert hatten, waren im Wesentlichen dieselben, die später in der Goldenen Bulle festgeschrieben wurden. Sie setzten sich wie folgt zusammen: 1. **Erzbischof von Mainz** 2. **Erzbischof von Trier** 3. **Erzbischof von Köln** 4. **Pfalzgraf bei Rhein** 5. **Herzog von Sachsen** (meist die Linie Sachsen-Wittenberg) 6. **Markgraf von Brandenburg** 7. **König von Böhmen** Diese sieben Kurfürsten waren bereits bei den Königswahlen des 13. Jahrhunderts (z. B. bei der Wahl Rudolfs von Habsburg 1273) maßgeblich beteiligt. Die genaue Zusammensetzung konnte im Einzelfall leicht variieren, da es keine festgeschriebene Regelung gab und gelegentlich auch andere Fürsten (z. B. der Herzog von Bayern) Ansprüche erhoben. Die Goldene Bulle von 1356 hat diese Praxis dann erstmals verbindlich und dauerhaft festgelegt. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundeszentrale für politische Bildung](https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/194282/650-jahre-goldene-bulle/) oder im [Historischen Lexikon Bayerns](https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Goldene_Bulle_(1356)).