Die Herrschaft von Augustus erläutern: Erster Bürger oder Alleinherrscher?

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Augustus, ursprünglich bekannt als Gaius Octavius und später als Gaius Julius Caesar Octavianus, war der erste römische Kaiser und regierte von 27 v. Chr. bis zu seinem Tod im Jahr 14 n. Chr. Seine Herrschaft markiert den Übergang von der Römischen Republik zum Römischen Kaiserreich. **Erster Bürger (Princeps):** Augustus bezeichnete sich selbst als "Princeps" (erster Bürger), was darauf hinweist, dass er sich als primus inter pares (Erster unter Gleichen) sah. Diese Bezeichnung sollte den Anschein erwecken, dass er die republikanischen Traditionen respektierte und nicht als Monarch herrschte. Er behielt die republikanischen Institutionen formal bei, wie den Senat und die Volksversammlungen, und betonte seine Rolle als Diener des Staates. **Alleinherrscher (Imperator):** Trotz dieser republikanischen Fassade war Augustus de facto ein Alleinherrscher. Er konzentrierte die Macht in seiner Person, indem er wichtige militärische, politische und religiöse Ämter innehatte. Er war der Oberbefehlshaber der römischen Armee (Imperator), der oberste Priester (Pontifex Maximus) und hatte die tribunizische Gewalt, die ihm weitreichende Befugnisse gab. Durch geschickte Propaganda und Reformen sicherte er sich die Loyalität des Militärs, des Senats und des Volkes. **Zusammenfassung:** Augustus' Herrschaft war eine geschickte Mischung aus republikanischen Traditionen und monarchischer Macht. Offiziell war er der "erste Bürger" und respektierte die republikanischen Institutionen, aber in der Praxis war er ein Alleinherrscher, der die gesamte Macht in seinen Händen konzentrierte. Diese Doppelrolle ermöglichte es ihm, eine stabile und langanhaltende Herrschaft zu etablieren, die das Fundament für das Römische Kaiserreich legte.

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