Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde ursprünglich als „provisorische Verfassung“ konzipiert, weil es in einer besonderen historischen und politischen Situation entstand. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland in Besatzungszonen aufgeteilt, und es gab keine Einigung über die Zukunft des gesamten Landes. Das Grundgesetz wurde 1949 von den westlichen Besatzungsmächten (USA, Großbritannien und Frankreich) genehmigt und trat nur in den westlichen Besatzungszonen in Kraft. Die provisorische Natur des Grundgesetzes spiegelte die Hoffnung wider, dass es eines Tages eine Wiedervereinigung Deutschlands geben würde. Es sollte eine vorläufige Regelung sein, bis eine gesamtdeutsche Verfassung durch eine verfassungsgebende Versammlung beschlossen werden könnte. Diese Hoffnung erfüllte sich 1990 mit der Wiedervereinigung Deutschlands, doch anstatt eine neue Verfassung zu schaffen, wurde das Grundgesetz durch den Einigungsvertrag auf das vereinte Deutschland ausgeweitet und blieb somit die Verfassung des wiedervereinigten Landes.