Von welchem Abstimmungsverfahren wollten der erste und zweite Stand in der Generalstands-Versammlung nicht abweichen? Warum?

Antwort

In der Generalständeversammlung von 1789 in Frankreich wollten der erste Stand (Klerus) und der zweite Stand (Adel) nicht vom Abstimmungsverfahren nach Ständen abweichen. Bei diesem Verfahren hatte jeder Stand eine Stimme, was bedeutete, dass der Klerus und der Adel gemeinsam die Mehrheit gegen den dritten Stand (Bürgertum und Bauern) hatten. Der Grund dafür war, dass der erste und der zweite Stand ihre Privilegien und Machtpositionen schützen wollten. Sie befürchteten, dass ein Abstimmungsverfahren nach Köpfen, bei dem jeder Abgeordnete eine Stimme hat, dem zahlenmäßig überlegenen dritten Stand die Möglichkeit geben würde, Reformen durchzusetzen, die ihre Privilegien und ihren Einfluss einschränken könnten.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Aufbau der Ständegesellschaft in Frankreich vor der Französischen Revolution.

Die Ständegesellschaft in Frankreich vor der Französischen Revolution war in drei Hauptstände unterteilt: 1. **Erster Stand (Klerus)**: Dieser umfasste alle Mitglieder der Kirche, eins... [mehr]