Die Mitglieder des Deutschen Bundes von 1815 hatten mehrere Gemeinsamkeiten: 1. **Souveränität**: Alle Mitglieder waren souveräne Staaten, die ihre eigene Regierung und Verwaltung hatten. 2. **Ziel der Sicherheit und Stabilität**: Der Deutsche Bund wurde gegründet, um die Sicherheit und Stabilität in Mitteleuropa nach den Napoleonischen Kriegen zu gewährleisten. 3. **Gemeinsame Verteidigung**: Die Mitglieder verpflichteten sich zur gemeinsamen Verteidigung gegen äußere Bedrohungen. 4. **Wahrung der inneren Ordnung**: Es gab eine Verpflichtung zur Wahrung der inneren Ordnung und zur Unterstützung bei der Niederschlagung von Aufständen. 5. **Mitgliedschaft im Bundestag**: Alle Mitglieder waren im Bundestag vertreten, dem zentralen Organ des Deutschen Bundes, das in Frankfurt am Main tagte. 6. **Kulturelle und sprachliche Gemeinsamkeiten**: Die meisten Mitglieder hatten eine gemeinsame kulturelle und sprachliche Basis, da sie überwiegend deutschsprachig waren. Diese Gemeinsamkeiten bildeten die Grundlage für die Zusammenarbeit der verschiedenen Staaten innerhalb des Deutschen Bundes.