Der Deutsche Bund, der 1815 nach dem Wiener Kongress gegründet wurde, hatte mehrere zentrale Funktionen: 1. **Sicherung des Friedens**: Der Bund sollte den Frieden zwischen den Mitgliedsstaaten sichern und Konflikte verhindern. 2. **Souveränität der Mitgliedsstaaten**: Die Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten sollte gewahrt bleiben. 3. **Gemeinsame Verteidigung**: Der Bund sollte eine gemeinsame Verteidigungspolitik entwickeln, um die Mitgliedsstaaten gegen äußere Bedrohungen zu schützen. 4. **Förderung der inneren Sicherheit**: Der Bund sollte Maßnahmen zur Förderung der inneren Sicherheit und Ordnung ergreifen. 5. **Koordination der Außenpolitik**: Der Bund sollte die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten koordinieren, um ein einheitliches Auftreten nach außen zu gewährleisten. Der Deutsche Bund war ein lockerer Staatenbund, der aus 39 souveränen Fürstentümern und freien Städten bestand. Die Bundesversammlung (auch Bundestag genannt) in Frankfurt am Main war das zentrale Organ des Bundes.