Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Die vier Frauen, die als "Mütter des Grundgesetzes" bekannt sind, hatten maßgeblichen Einfluss auf die Ausarbeitung des Grundgesetzes. Diese Frauen waren: 1. **Elisabeth Selbert** (SPD) 2. **Frieda Nadig** (SPD) 3. **Helene Weber** (CDU) 4. **Helene Wessel** (Zentrum) Ihre Beiträge und Reden während der Beratungen des Parlamentarischen Rates waren entscheidend für die Verankerung von Gleichberechtigung und anderen sozialen Rechten im Grundgesetz. Besonders hervorzuheben ist Elisabeth Selbert, die sich vehement für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen einsetzte, was schließlich in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes mündete: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Die genauen Wortlaute ihrer Reden am 23. Mai 1949 sind nicht vollständig dokumentiert, aber ihre Beiträge und der Einfluss auf die Formulierung des Grundgesetzes sind gut dokumentiert und anerkannt. Weitere Informationen zu den "Müttern des Grundgesetzes" und ihren Beiträgen können in historischen Archiven und Dokumentationen gefunden werden.