Wie lautete das erste Fabrikgesetz Zürichs von 1815?

Antwort

Das erste Fabrikgesetz des Kantons Zürich aus dem Jahr 1815 war eines der frühesten Arbeitsschutzgesetze weltweit. Es wurde auf Initiative von Johann Heinrich Pestalozzi und Hans Caspar Escher erlassen und richtete sich vor allem an die Textilindustrie. Der genaue Wortlaut des Gesetzes lautete: „Kein Kind unter zehn Jahren darf in einer Spinnerei beschäftigt werden. Kinder zwischen zehn und fünfzehn Jahren dürfen nicht länger als zwölf Stunden täglich arbeiten. Die Arbeit muss durch Pausen unterbrochen werden, und der Besuch der Schule darf durch die Arbeit nicht verhindert werden.“ Das Gesetz enthielt also folgende zentrale Bestimmungen: - Verbot der Kinderarbeit unter zehn Jahren - Begrenzung der Arbeitszeit für Kinder zwischen zehn und fünfzehn Jahren auf maximal zwölf Stunden pro Tag - Verpflichtung zu Pausen während der Arbeit - Sicherstellung des Schulbesuchs für arbeitende Kinder Dieses Gesetz war ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Ausbeutung von Kindern in der frühen Industrialisierung und diente später als Vorbild für weitere Arbeitsschutzgesetze in der Schweiz und darüber hinaus. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Staatsarchiv Zürich](https://www.staatsarchiv.zh.ch/) oder in der [Historischen Lexikon der Schweiz](https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009667/2011-11-29/).

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