In der israelischen Unabhängigkeitserklärung von 1948 wird das Existenzrecht des jüdischen Staates auf mehrere zentrale Punkte gestützt: 1. **Historische Verbindung**: Die Erklärung betont die historische Verbindung des jüdischen Volkes zu dem Land Israel, die bis in biblische Zeiten zurückreicht. Diese Verbindung wird als Grundlage für das Recht auf Selbstbestimmung und die Gründung eines eigenen Staates angesehen. 2. **Zionistische Bewegung**: Die Erklärung verweist auf die zionistische Bewegung, die im späten 19. Jahrhundert entstand und das Ziel hatte, einen jüdischen Staat in Palästina zu schaffen. Diese Bewegung wird als legitimer Ausdruck des Wunsches des jüdischen Volkes nach nationaler Selbstbestimmung dargestellt. 3. **Internationale Anerkennung**: Die Unabhängigkeitserklärung hebt hervor, dass das Recht auf einen jüdischen Staat auch durch internationale Beschlüsse, insbesondere die Balfour-Deklaration von 1917 und die Resolution der Vereinten Nationen von 1947, unterstützt wird. Diese Dokumente erkennen das Recht der Juden auf einen eigenen Staat in Palästina an. 4. **Verfolgung und Notwendigkeit**: Die Erklärung verweist auf die Verfolgung des jüdischen Volkes, insbesondere auf die Schrecken des Holocaust, und argumentiert, dass die Gründung eines jüdischen Staates eine notwendige Antwort auf diese Verfolgung ist, um Sicherheit und ein Zuhause für das jüdische Volk zu gewährleisten. Insgesamt wird das Existenzrecht des jüdischen Staates in der Unabhängigkeitserklärung durch eine Kombination aus historischer, kultureller und rechtlicher Argumentation sowie der dringenden Notwendigkeit, einen sicheren Hafen für das jüdische Volk zu schaffen, begründet.