Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 legte die Grundlage für die religiöse Koexistenz im Heiligen Römischen Reich, indem er den Lutheranern das Recht auf freie Religionsausübung gewährte und das Prinzip "Cuius regio, eius religio" einführ, das den Fürsten das Recht gab, die Religion ihrer Untertanen zu bestimmen. Der Westfälische Frieden von 1648 erweiterte diese Bestimmungen in mehreren wichtigen Punkten: 1. **Anerkennung weiterer Konfessionen**: Neben Lutheranern und Katholiken wurden nun auch die Reformierten (Calvinisten) als gleichberechtigte Konfession anerkannt. 2. **Religiöse Toleranz**: Der Westfälische Frieden stärkte die Rechte der Untertanen, indem er ihnen erlaubte, ihre Religion auch dann auszuüben, wenn sie nicht der Religion ihres Landesherrn entsprach. Dies bedeutete eine größere religiöse Toleranz und Schutz für religiöse Minderheiten. 3. **Säkularisation und Mediatisierung**: Der Frieden regelte auch die Verteilung von kirchlichem Besitz und die Säkularisation von Kirchengütern, was zu einer weiteren Entflechtung von kirchlicher und weltlicher Macht führte. 4. **Politische und territoriale Regelungen**: Der Westfälische Frieden brachte umfassende politische und territoriale Regelungen, die das Machtgefüge im Heiligen Römischen Reich neu ordneten und zur Stabilisierung der politischen Verhältnisse beitrugen. Diese Erweiterungen trugen dazu bei, den religiösen Frieden im Reich zu festigen und die Grundlage für eine längere Phase der Stabilität und des friedlichen Zusammenlebens verschiedener Konfessionen zu schaffen.